Lippstadt-Blog: Das Weblog von Lippstadtern für Lippstadter

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Di
13
Mai '08

EDIT: Ruhe bitte, es wird Sommer!

Die Stadt informiert in einer Pressemitteilung anlässlich des plötzlich eintreffenden Sommers pflichtbewusst über Paragraph 12, Absatz 1 der *lufthol* “ORDNUNGSBEHÖRDLICHEN VERORDNUNG über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Lippstadt“:

“Mit dem schönen Wetter steigen auch die Aktivitäten außerhalb des Hauses. Besonders bei handwerklichen Arbeiten und Tätigkeiten im Garten müssen hierbei die Ruhezeiten eingehalten werden. Gerade um Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen, weist die Stadtverwaltung noch einmal darauf hin, dass in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr die Mittagsruhe einzuhalten ist. Während dieser Zeit ist laut „Ordnungsbehördlicher Verordnung“ jede Tätigkeit untersagt, die mit besonderer Lärmentwicklung verbunden ist und die allgemeine Ruhezeit stören könnte. Hierzu zählen das Mähen mit motorbetriebenen Rasenmähern, Holzhacken, Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Fräsen, Schreddern. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldbuße rechnen. “

Und weil ich einige Handwerker im Bekanntenkreis habe, weise ich gleich zusätzlich und ganz umsonst auf Paragraph 12, Absatz 2 hin (Ganz recht, das ist der, der direkt unter Absatz 1 steht, eigentlich nicht zu verfehlen):

“Absatz 1 findet keine Anwendung auf landwirtschaftliche und gewerbliche Tätigkeiten sowie die Pflege der öffentlichen Anlagen und Verkehrsflächen.”

Das nur am Rande, etwa um Nachbarschaftsstreitigkeiten vorzubeugen.

——–
EDIT 15.05.08: Der Patriot hat den Hinweis auf gewerbliche Tätigkeiten in sein heutiges Interview zum o.g. Thema aufgenommen. Freut mich, und: Keine Ursache ;-)